Infos & Verhaltensregeln für Biker

Wir wollen, dass ihr den Flow eures Lebens mit Hilfe der Flow Trails Kärnten findet, dass ihr nicht über- oder unterfordert seid. Deshalb sind hier wichtige Informationen, das Mindestalter von Kindern, die vorgeschriebene Ausrüstung und zentrale Verhaltensregeln zusammengefasst.

 

I. Wichtige Informationen für Biker

  1. Als Grundvoraussetzung besitzt ihr Grundkenntnisse im Mountainbiken auf unterschiedlichen Belagsarten sowie durchschnittliches Fahrkönnen.
  2. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob eure Fähigkeiten ausreichen, dann vergnügt euch zunächst einmal auf einem der Übungsparours oder gönnt euch einen Guide für ein Fahrtechniktraining. Beides schadet übrigens auch dem Besten nicht. Und es macht Spaß.
  3. Der Anspruch der Flow Trails in Kärnten ist extrem geschwindigkeitsabhängig – ähnlich einer Skipiste. Mit an euer Können angepasster Geschwindigkeit sind alle Flow Trails einfach zu fahren, wenn ihr die Grundvoraussetzungen erfüllt. Wenn ihr jedoch euer Können überschätzt, dann können unter Umständen auch ernstere Stürze passieren. Es liegt also an euch!
  4. „Bei der letzten Fahrt passiert am meisten“ – das gilt nicht nur beim Skifahren: Flow Trails erfordern sehr viel Konzentration beim Befahren und ein Nachlassen der Konzentration ist im Laufe des Tages unvermeidlich. Bedenkt das bei der Wahl eurer Geschwindigkeit, macht ausreichend Pausen und genießt ein alkoholisches Getränk doch lieber erst am Abend.
  5. Unterschätzt nicht den konditionellen Anspruch der Flow Trails, auch wenn der Einstieg von allen Flow Trails mit einer Seilbahn zu erreichen ist: Teilweise sind die Flow Trails sehr lang – der Flow Country Trail Bad Kleinkirchheim ist z.B. der längste Flow Trail Europas.

 

II. Mindestalter von Kindern

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen die Trails nur in Begleitung einer befugten Aufsichtsperson benutzen.
  • Die Entscheidung, ob ein Kind dem Flow Trail gewachsen ist, obliegt den Eltern. In jedem Fall ist jedoch bei Kindern unter 14 Jahren vorher im Übungsparcours zu prüfen, ob die Kinder prinzipiell das Fahrkönnen dafür besitzen. Beachtet dabei jedoch, dass die Flow Trails um ein Vielfaches länger sind, als Trainingsstrecken in Übungsparcours.
  • Es ist dringend empfohlen, dass sich die Eltern vorher ohne Kinder ein Bild vom Flow Trail machen, um entscheiden zu können, ob ihr Kind dem Flow Trail gewachsen ist.

 

III. Vorgeschriebene Ausrüstung

  • Helmpflicht (Integralhelm empfohlen)
  • Schutzbekleidung (Knie- und Ellenbogenschützer, Handschuhe sowie Rückenprotektor) empfohlen
  • Voll funktionstüchtiges Mountainbike (Fully empfohlen)

 

IV. Flow Trails Kärnten Verhaltensregeln für Biker

  1. Bergbahnen stellen die Flow Trails unentgeltlich zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen sind die Verhaltensregeln sowie die AGB der jeweiligen Bergbahnen zu beachten. Diese können an den Kassen sowie auf den Webseiten der Bergbahnen abgerufen werden.
  2. Das Benutzen der Flow Trails ist während der regulären Sommeröffnungszeiten der jeweiligen Bergbahnen und mit geeignetem Fahrrad und entsprechender Schutzbekleidung gestattet.
  3. Erlaubt ist ausschließlich die Befahrung der gekennzeichneten und beschilderten Strecke. Beachtet die allgemeine Straßenverkehrsordnung und leistet im Notfall Erste Hilfe.
  4. Fahrt stets auf halbe Sicht und mit kontrollierter Geschwindigkeit. Sollte ein unerwartetes Hindernis auftauchen: Steigt vom Fahrrad ab und schiebt es am Hindernis vorbei.
  5. Schützt euren Kopf mit einem Helm und lasst euer Mountainbike regelmäßig überprüfen. Beachtet die Übersichtskarten und Tourenbeschreibungen.
  6. Wanderer haben Vorrang gegenüber Mountainbikern. Achtet besonders auf Kraftfahrzeuge und Fußgänger. Die Flow Trails dürfen jedoch nicht von Fußgängern begangen werden.
  7. Fahrt auf Forststraßen aufmerksam und vorsichtig, besonders während Forstarbeiten. Ihr müsst mit Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr rechnen. Schließt Weidegatter und Tore immer nach der Durchfahrt.
  8. Zum Schutz der Wildtiere ist das Biken während und nach der Dämmerung verboten. Zelten, Campen, Feuer machen, die Beunruhigung von Wildtieren sowie das Betreten von Forstkulturen unter 3 Meter Baumhöhe ist gesetzlich verboten.
  9. Nehmt Rücksicht auf die Umwelt. Haltet sie sauber, entsorge Abfälle in Mülleimern und vermeidet Lärm.
  10. Sagt es weiter. Kommuniziert die Verhaltensregeln gegenüber Anderen.